Aktuelle Corona-Informationen nach den Weihnachtsferien:
Es gilt weiterhin Maskenpflicht in den Innenräumen.
Die AHA-L-Regeln gelten weiter.
Die Kohorten-Regelung wird zunächst wieder eingeführt.
Die Testpflicht (jetzt 3x in der Woche) bleibt bestehen.
Eine negative Testbescheinigung kann auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden:
- durch die Durchführung des beaufsichtigten Selbsttests in der Schule oder
- durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer zuständiger Stelle durchgeführten Test (also: in einem Bürgertestzentrum oder einer sonst spezifisch eingerichteten Teststation, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke) oder
- durch die Vorlage einer Selbstauskunft nach Mustervorlage über einen zugelassenen und nach Gebrauchsanweisung durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld.
Selbstauskunft PoC-Antigen-Test zur Abgabe in der Schule
Einverständnis zur Selbsttestung in Schule mittels PoC-Antigen-Test
Hier finden Sie die aktuellen Informationen der Landesregierung zusammengefasst:
Informationen für Rückreisende
Der Schnupfenplan hat weiterhin Bestand.