Aktuelle Corona-Informationen nach den Weihnachtsferien:

 

Es gilt weiterhin Maskenpflicht in den Innenräumen.

Die AHA-L-Regeln gelten weiter.

Die Kohorten-Regelung wird zunächst wieder eingeführt.

 

Die Testpflicht (jetzt 3x in der Woche) bleibt bestehen.

Eine negative Testbescheinigung kann auf drei verschiedenen Wegen erfüllt werden:

  1. durch die Durchführung des beaufsichtigten Selbsttests in der Schule oder
  2. durch die Vorlage der Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer zuständiger Stelle durchgeführten Test (also: in einem Bürgertestzentrum oder einer sonst spezifisch eingerichteten Teststation, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke) oder
  3. durch die Vorlage einer Selbstauskunft nach Mustervorlage über einen zugelassenen und nach Gebrauchsanweisung durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld.

Selbstauskunft PoC-Antigen-Test zur Abgabe in der Schule

Einverständnis zur Selbsttestung in Schule mittels PoC-Antigen-Test

 

Hier finden Sie die aktuellen Informationen der Landesregierung zusammengefasst:

Informationen für Rückreisende

Hygieneleitfaden ab 25.7.

 

Der Schnupfenplan hat weiterhin Bestand.

Schnupfenplan Grundschule SH