Aufnahmeverfahren

Aufnahmekriterien von Schülerinnen und Schülern an der Fritz-Reuter-Schule Eckernförde für das Schuljahr 2021/2022

– Schülerinnen und Schüler, die innerhalb der
Stadt Eckernförde ihren Wohnsitz haben.

Der melderechtliche Hauptwohnsitz der Schülerin/des Schülers befindet sich in der Stadt Eckernförde

– Härtefallregelung

Liegt ein besonderer Härtefall vor, wird die betreffende Schülerin oder der betreffende Schüler unabhängig von den im Folgenden beschlossenen Aufnahmemerkmalen vorrangig aufgenommen. Ob eine besondere Härte vorliegt, ist immer eine im Einzelfall zu beurteilende Frage. Es muss vorgetragen und belegt werden, dass die Aufnahme an einer anderen Schule als der Fritz-Reuter-Schule Eckernförde für die Schülerin oder den Schüler unzumutbar wäre. Dies wäre z.B. der Fall, wenn aufgrund einer Behinderung nur die Fritz-Reuter-Schule Eckernförde erreichbar oder baulich geeignet sein sollte, oder durch den Besuch dieser Schule außergewöhnliche familiäre oder soziale Belastungen aufgefangen oder ihren Auswirkungen erheblich abgemildert würden.

 
– Schülerinnen und Schüler, deren Geschwisterkind/er bereits an der Fritz-Reuter-Schule angemeldet sind.